Putzanleitung für Naßsystem

Die vorliegenden Verarbeitungsrichtlinien gelten für die Planung, Anwendung und Ausführung der verputzten, wasserführenden Wandheizsysteme von Perihel auf verschiedenen Untergründen.

Detaillösungen für spezielle Einzelfälle müssen zeitgerecht (bereits in der Planungsphase) in Abstimmung mit dem Hersteller und dem Putzverarbeiter gesucht werden.

Arten von Putzgründen
  • Mauer-Hoch und Langlochziegel
  • Hohl- und Vollblocksteine
  • Leichtbeton (Blähton) – Steine und Elemente
  • Porenbeton-Steine und –Elemente
  • Normalbeton, Stahlbeton
  • Zementgebundene Holzspansteine (mit oder ohne integrierter Zusatzdämmung)
  • Zementgebundene Holzspan-Dämmplatten und Mehrschichtdämmplatten
  • Zement- oder magnesitgebundene Holzwolle-Dämmplatten und –Mehrschichtdämmplatten
  • Wärmedämmplatten: Kork, EPS, Mineralwolle
  • Putzträger, Drahtziegelgewebe usw.
  • Sonderbaustoffe: Mischmauerwerk, bestehende Putze
Der Putzgrund muss
  • Ebenflächig
  • Tragfähig und fest
  • Ausreichend formstabil
  • Nicht wasserabweisend, gleichmäßig saugend, homogen
  • Rau, trocken, staubfrei, frei von Verunreinigungen
  • Frei von Ausblühungen
  • Frostfrei, bzw. über +5°C temperiert
  • sein.

Anforderungen an den Putzgrund:

Grundsätzlich muss der Auftragnehmer von Putzarbeiten annehmen können, dass die zu verputzenden Flächen normgemäß, also nach den anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurden.
Vor Beginn der Putzarbeiten ist der Putzgrund vom Auftragnehmer auf seine diesbezügliche Eignung zu prüfen.

Geeignete Putze:

Für Perihel Wandheizungen sind Putze geeignet mit dem Bindemittel Gips, Gips/Kalk, Kalk, Kalk/Zement oder Zement, aber auch spezielle, von bestimmten Herstellern empfohlene Sonderprodukte.

Gips- bzw. gipshaltige Putze, je nach Anteil des Bindemittels:


Kalkzement- und Zementputz, je nach Anteil des Bindemittels:


Kalk-Putze:


Lehm-Putze:

Sonder-Putze:


a) Gips-Putze
b) Gips/Kalk-Putze
c) Kalk/Gips-Putze

a) Kalk/Zement-Putze
b) Zement/Kalk-Putze
c) Zementputze

a) mit Luftkalk oder
b) mit hydraulischem Kalk

a) mit Lehm/Sand/Gerstenkorn

a) Hinweise der Putzhersteller sind zu beachten

Nicht geeignete Putze:

Aufgrund der schlechteren Wämeleitung sind Leichtgrund- oder Wärmedämputze für Wandheizsysteme nicht geeignet.

Besondere Hinweise: Witterungseinflüsse:

Putzarbeiten dürfen ohne besondere Schutzvorkehrungen nur dann durchgeführt werden, wenn die Luft-, Stoff- und die Putzgrundtemperaturen über einen ausreichenden Zeitraum über +5°C betragen.

Frostfreiheit muss bis zum Austrocknen des aufgebrachten Putzes sichergestellt sein.

Einflüsse auf die Oberflächenqualität: Putzgrund-Vorbehandlung:

Putzgrundvorbehandlungen, wie z.B. Vorspritzen, Haftgrund etc. sind auf den vorhandenen Putzgrund bzw. Putzträger abzustimmen.
Ist ein Vorspritzen nötig, so kann es auch noch nach der Montage der Wandheizung aufgebracht werden.

Putzarmierung (Bewehrung):

Die Armierung von Putzen dient der Rissbegrenzung auf ein unschädliches Maß! Flächenarmierung mit Textilglasgitter u.ä. kann eine Rissbildung nicht mit Sicherheit verhindern, wohl aber das Risiko verringern.

Eingelegte Textilglasgitter min. 7x7mm

Textilglasgitter ist wie folgt einzulegen:

  • Auftragen der Putzlage mit ca. zwei Dritteln der vorgesehenen Putzdicke
  • Textilglasgitter einlegen (jeweils mind. 25 cm über den gefährdeten Bereich hinaus und mit mind. 10 cm überlappung)
  • Auf eine möglichst ebene, straffe Einbettung ist zu achten
  • Auftragen des restlichen Putzes bis zur vorgesehenen Dicke der Putzlage
  • Bei Gipsputzen dürfen Flächen von max. 20qm in einem Arbeitsgang armiert und fertig geputzt werden. Auf "Frisch auf frisch"-Verarbeitung ist zu achten
  • Die Mindestputzdicke über dem Rohrscheitel muss 5 mm betragen
Aufgespachtelte Textilglasgitter min. 4x4

Bei der Aufspachtelung (Einbettung) des Textilglasgitters ist darauf zu achten, dass:
  • Das Textilglasgitter erst nach ausreichender Erhärtung des Unterputzes aufgebracht werden darf
  • Das Textilglasgitter in die vorher aufgezogene Spachtelmasse eingedrückt wird
  • Das Textilglasgitter allseits mit der Spachtelmasse überzogen ist
  • Die vom Hersteller vorgeschriebene Schichtdicke eingehalten wird
  • Die Überlappung der einzelnen Bahnen mind. 10 cm beträgt
  • In Kreuzungspunkten (beim Zusammentreffen von mehr als 2 Lagen Textilglasgitter) "Klebedurchgriff" durch Ausschneiden gewährleistet ist!

Es ist zu beachten, dass durch armierte Putzflächen bei anschließenden, in gleicher Flucht liegenden, nicht zu armierenden Putzgründen Putzmehrdicken erforderlich werden können.


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